- Werden Sie zum Stromerzeuger mit Stahl und Schöller.
- Profitieren Sie von unserem Netzwerk und einer zukunftsorientierten Investition.
- An Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Investitionshöhen.
- Als Einzelinvestor oder durch unternehmerische Zusammenführung von bis zu 20 Anteilseignern können Sie auch mit Ihrer individuellen Investitionshöhe an den Vorteilen der Windenergie teilhaben. Im Gegensatz zu einer Investition in einen Fonds haben Sie bei einer Windenergieanlage einen klaren Vorteil: Ihre unternehmerische Investition ist für Sie kontrollier- und fassbar.
- Das EEG bildet die Grundlage der erhöhten Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme der Windenergieanlage im Jahr 2010 von 9,61 Cent pro kWh für die Dauer von bis zu ca. 20 Jahren. Für die Energieversorgungs-unternehmen gilt eine vorrangige Abnahmeverpflichtung von Strom aus erneuerbaren Energien.
- Die Abschreibung der Windkraftanlage erfolgt nach § 7 Abs. 1 EStG linear oder gemäß § 7 Abs. 2 EStG degressiv in 16 Jahren. Bei Erfüllen der Voraussetzungen nach § 7g Abs. 2 EStG sowie § 7g Abs. 5 EStG besteht die Möglichkeit einer Sonderabschreibung.
- Über Ihren Computer können Sie sich jederzeit online mit Ihrer Windenergieanlage verbinden und tagesaktuell die Einnahmen Ihrer Anlage abfragen.
- Der Standort Ihrer Anlage, und damit Ihrer Investition, befindet sich in Deutschland. Sie investieren in eine sichere Zukunftstechnologie „Made in Germany“.